Tauchergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Haren (Ems)

 

 

                 

 

 

Der Aufgabenbereich von Feuerwehrtauchern geht über das Bergen von vermissten Personen und Sachgegenständen bis hin zur Wasserrettung bei ertrinkenden Personen.

Anforderrungen an Feuerwehrtaucher. Feuerwehrtaucher müssen geistig stabil und körperlich sehr fit sein. Als Grundvoraussetzung gilt, das der Tauchanwärter das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (Silber) ist. Weiterhin muss der Anwärter eine Arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz G31 bestehen, welche jährlich wiederholt werden muss.

Die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher erfolgt in mehreren Schritten. Wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, wird mit der theoretischen Ausbildung begonnen. Dabei gilt, Tauchanwärter der Stufe 1 müssen an min. 23 und Stufe 2 min. 35 theoretische Unterrichtseinheiten teilnehmen. Im theoretischen Unterricht werden Kenntnisse über das Tauchen bei der Feuerwehr, sowie die Grundlagen der Tauchphysik und der menschlichen Anatomie vermittelt. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der theoretischen Ausbildung, kann mit der Praktischen Ausbildung begonnen werden. Dabei werden zunächst leichte Gewöhnungsübungen in seichten Gewässern durchgeführt. Hierfür bieten sich Tauchgänge im Hallenbad an, da der Tauchanwärter sich langsam und ohne Ablenkungen mit dem Tauchgerät und dem Atmen unter Wasser vertraut machen kann. Im Laufe seiner Ausbildung steigern sich sowohl die Tauchtiefen als auch die Art der Tauchgewässer, sowie die durchzuführenden Arbeiten unter Wasser. Der Ausbildungszeitraum beläuft sich auf bis zu zwei Jahre.


Erläuterung der Ausbildungsstufen

Feuerwehrtaucher der Stufe 1 Er wird eingesetzt bei Einsätzen zur Rettung und Bergung von Personen oder zur Bergung von Sachgegenständen, in Wassertiefen von bis zu 10 Meter. Diese Arbeiten werden ohne technische Maßnahmen und nur in Gewässern ohne gewässerspezifische Risiken durchgeführt.

Feuerwehrtaucher der Stufe 2 Er wird eingesetzt bei Einsätzen zur Rettung und Bergung von Personen oder zur Bergung von Sachgegenständen, in Wassertiefen von bis zu 30 Meter. Der Taucher darf technische Arbeiten durchführen, wie zum Beispiel das An- und Abschlagen von Seilen zur Bergung von Gegenständen dass Befestigen von Schrauben oder Arbeiten wie Meißeln und Sägen Unterwasser verrichten.

Feuerwehrlehrtaucher In den Aufgabenbereich des Feuerwehrlehrtauchers fallen nicht nur das tauchen bei Einsatz und Übungsdiensten sondern vielmehr liegt seine Aufgabe darin neue Tauchanwärter auszubilden und ausgebildete Feuerwehrtaucher zu schulen. Um bei der Feuerwehr den Status des Lehrtauchers zu erreichen muss dieser über eine gewisse praktische Erfahrung verfügen, die er anhand von 200 Einsatz und Übungstauchgänge nachweisen muss. Zusätzlich muss der Lehrtaucheranwärter ausgebildeter Gruppenführer sein und eine pädagogische Fortbildung besucht haben.